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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Das Reisebüro Israel-Reise-Spezialisten vermittelt dem Kunden einzelne Reiseleistungen über verschiedene, in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüros. Die Mitteilung des ausgewählten deutschen Partner-Reisebüro dem Kunden ist Bestandteil des Angebotes. Somit gelten bei jeder Buchung die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgewählten, im Angebot schriftlich benannten, in der Bundesrepublik niedergelassenen Partner-Reisebüros. Im Angebot ist das Reisebüro Israel-Reise-Spezialisten verpflichtet, auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich hinzuweisen.

Falls das in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro keine eigenen Allgemeinen Geschäftbedingungen vorlegt gelten die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro.

Das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro vermittelt dem Kunden einzelne Reiseleistungen wie Flug-, Bus-, Bahn und sonstige Beförderungsleistungen fremder Beförderungsunternehmen. Es führt diese Leistungen nicht auf eigene Rechnung durch, sondern tritt nur als Vermittler bzw. Vertreter des Kunden auf, so dass ein Vertrag nur zwischen diesem und dem jeweiligen Leistungsträger direkt zustande kommt. Desweiteren werden Hotel- und Übernachtungsleistungen ebenso vermittelt, wie Mietwagen, Bootscharter etc., wobei auch hier nur fremde Leistungen vermittelt werden. Leistungsträger ist immer das jeweils anbietende Unternehmen. Desweiteren vermittelt das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro auch fremdveranstaltete Pauschalreisen verschiedener Anbieter.

Für alle vorbeschriebenen Leistungen gilt gleichermaßen, dass das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro die jeweiligen Leistungen nur vermittelt, weder Leistungsträger, noch Veranstalter ist. Insoweit besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass bei einer Buchung über das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro der jeweilige Vertrag nicht zwischen dem Kunden und dem jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro, sondern nur mit dem jeweiligen Leistungsträger, bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter, und zwar zu dessen jeweils gültigen Vertragsbedingungen zu Stande kommt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln somit nur das Vertragsverhältnis über die Vermittlung und somit die Abwicklung des Auftrages des Kunden an das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro, die gewünschten Fremdleistungen zu vermitteln.

2. Buchung

Der Kunde trägt mit seiner Anmeldung der Firma Israel-Reise-Spezialisten an, die von ihm gewünschte Reiseleistung in seiner Vertretung bei einem anderen Leistungsträger oder Unternehmen zu besorgen und mit dem jeweiligen Leistungsträger als sein Vertreter einen Vertrag rechtswirksam abzuschließen. Daraufhin erhält der Kunde vom Reisebüro Israel-Reise-Spezialisten ein Angebot eines ausgewählten, in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüros. Der rechtswirksame, verbindliche Abschluss erfolgt zwischen dem Kunden und einem jeweils für das Angebot ausgewählten Partner-Reisebüro, das in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen ist.

An diesen schriftlich, mündlich, per Telefax oder Online erteilten Auftrag hält sich der Kunde 14 Tage nach Zugang beim Reisebüro gebunden. Nimmt der Leistungsträger oder Reiseveranstalter direkt oder hierbei, ebenfalls vertreten durch den Reisevermittler, ein jeweiliges in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenes Partner-Reisebüro, das Angebot des Kunden durch Übersendung der Reisebestätigung oder in sonst geeigneter Form an, so kommt der Reisevertrag direkt mit dem Reiseveranstalter, bzw. dem jeweiligen Leistungsträger zu dessen Vertragsbestimmungen und mit dem Inhalt der jeweiligen Leistungsbeschreibungen des Vertragspartners zustande. Weicht die Reisebestätigung vom gewünschten Angebot des Kunden ab, so liegt darin ein neues Angebot, was dem Kunden dann, auch über den Reisevermittler möglich, angetragen wird, wobei der Kunde dieses dann entweder ausdrücklich oder spätestens konkludent durch Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro verpflichtet sich, sofern dieses den Auftrag nicht auszuführen gedenkt, innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Auftrages des Kunden, diesem mitzuteilen, dass es nicht tätig werden wird. Der Tag der Absendung der Mitteilung ist hierbei für die Rechtzeitigkeit ausreichend. Der Kunde ist dann an seinen Antrag nicht mehr gebunden.

3. Haftung des Reisevermittlers, ein jeweiliges in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro

Der Kunde verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, bei Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer, auch für diese, die damit übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, was insbesondere für die Zahlungen der gebuchten Leistungen zu gelten hat. Die vertragliche Verpflichtung des jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüros beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten jeweiligen Leistungen. Das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte, als dies nicht Bestandteil der Pflichten des jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro aus dem Vermittlungsvertrag ist. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf Angaben der verantwortlichen Leistungsträger, die diese gegenüber dem jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro machen oder gemacht haben und beinhalten keine eigenen Zusicherungen des jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüros. Im Übrigen beschränken sich die Schadensersatzansprüche gegen das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro oder das Reisebüro Israel-Reise-Spezialisten auf vorsätzliches, bzw. grobfahrlässiges Handeln.

4. Storno, Umbuchungen

Umbuchungen und Stornierungen können jederzeit vor Reisebeginn nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers, zweckmäßiger Weise direkt über das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro erfolgen, da nur so die ordnungsgemäße Weitergabe und Weiterbearbeitung beim Reiseveranstalter und Leistungsträger gewährleistet werden kann. Die Stornogebühren sind den jeweiligen Vertragsbedingungen der Leistungsträger zu entnehmen. Sollte dort nichts abweichendes aufgeführt sein, so gilt für den Rücktritt von Reiseverträgen folgender pauschalierter Schadensersatz, der an den jeweiligen Leistungsträger zu Händen des jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüros zu leisten ist:

Für Linienflüge gelten die Regeln der jeweiligen Airline, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in den billigsten Preiskategorien Umbuchungen oder Stornos teilweise kostenpflichtig oder gar nicht möglich sind. Für die Bearbeitung von Umbuchungen bzw. Stornierungen vereinbaren die Parteien, dass der Kunde neben den Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers für Umbuchungen nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro einen Pauschalbetrag für die Abwicklung von 30,00 EUR pro Person zahlt, wobei es dem jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro unbenommen bleibt höhere Aufwendungen nachzuweisen und geltend zu machen, wie es auch dem Kunden unbenommen bleibt. Geringere Aufwendungen nachzuweisen, die dann auch nur gefordert werden können.

5. Pass- und sonstige Einreisebestimmungen

Jeder Kunde ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise und Gesundheitsvorschriften etc. selbst verantwortlich. Das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro gibt im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft Auskunft, wobei das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro davon ausgeht, dass der jeweilige Kunde und Reiseteilnehmer deutscher Staatangehöriger ist, soweit vom Kunden nicht anderes mitgeteilt wurde, oder sonstwie offenkundig geworden ist.

6. Zahlungen

Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich auf ein deutsches Bankkonto eines jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüros. Bei allen vermittelten Reisen oder sonstig vermittelten Leistungen hat die Zahlung vor Reiseantritt und vor Leistungsbeginn, spätestens bei Aushändigung der Unterlagen zu erfolgen, die den Leistungsinhalt bestätigen. Ohne vorangehende Bezahlung werden Unterlagen nicht versandt, noch erfolgt eine Aushändigung. Die Zusendung von Flugtickets und sonstigen Berechtigungsscheinen erfolgt per Briefpost auf Gefahr des Kunden. Gegen Übernahme der Mehrkosten durch den Kunden kann dieser jede andere übliche Zusendeart fordern.

7. Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechtes

Der Kunde kann das jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Partner-Reisebüro an dessen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland verklagen. Für Klagen des jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüros gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der vorliegende Vertrag zu seinen üblichen kaufmännischen Geschäftstätigkeiten, so vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des vorliegenden Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben sollte und dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung dem jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Partner-Reisebüro oder dem Reisebüro Israel-Reise-Spezialisten nicht bekannt ist. Im Übrigen besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass auf diesen gesamten Vertrag und seine Abwicklung deutsches Recht Anwendung finden soll.

8. Salvatorische Klausel

Die Parteien sind sich einig, dass Vertragsänderungen ausdrücklich der Schriftform bedürfen, ein konkludenter Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis nicht möglich ist. Ansonsten keinerlei Nebenabreden getroffen worden sind und Nebenabreden, um wirksam zu sein, ebenfalls der Schriftform bedürfen. Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass die hiervon nicht betroffenen Vertragsteile unverändert fortgelten sollen. Die unwirksamen Vertragsbestandteile sollen durch solche ersetzt werden, die der ursprünglichen vertraglichen und wirtschaftlichen Intention am nächsten kommen.

Im Januar 2010

                                                                               



















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